Schülerbeförderung

Viele Schüler*innen haben einen weiten Weg zu unserer Schule oder können ihn aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht allein bewältigen. Unser Schulträger LVR kümmert sich daher um die Schülerbeförderung.

Rollstuhlfahrer fährt über eine Rampe in einen für Rollstühle ausgebauten Wagen rein.

So kommt Ihr Kind in die Schule

Der Schulweg bedeutet für Schüler*innen von Förderschulen aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder der Entfernung zum Wohnort teilweise eine Herausforderung. Damit Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung dennoch am Schulleben teilnehmen können, unterstützt unser Schulträger Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei der Schülerbeförderung.

Als Schulträger ist der Landschaftsverband Rheinland für die Übernahme von Fahrtkosten für die Schüler*innen der LVR-Förderschulen zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Grundsätzlich sollten die Schüler*innen – wenn sie dazu in der Lage sind – den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, um in die Schule zu kommen. Dies trägt vor allem zur Selbstständigkeit der Schüler*innen bei und bereitet auf den späteren Alltag vor.

Über den LVR können Sie für Ihr Kind ein Schülerticket für den ÖPNV beantragen . Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Kind nicht bereits eine Freifahrtberechtigung durch seinen Schwerbehindertenausweis hat.

Der Schüler-Spezialverkehr des LVR

Für Schüler*innen, die den Weg zur LVR-Förderschule nicht eigenständig bewältigen können, können Sie die Teilnahme am Schüler-Spezialverkehr beantragen . Hinter diesem komplizierten Wort steckt ein Angebot des Schulträgers LVR: Schüler*innen werden in Kleingruppen von spezialisierten Fahrdiensten zur Schule gebracht und am Ende des Schultages wieder nach Hause gefahren.

Der Schüler-Spezialverkehr ist eine freiwillige Leistung des LVR. Das Land NRW sieht keine Beförderungspflicht vor, sondern nur, dass die Fahrkosten, die auf dem Schulweg entstehen, erstattet werden.

Anreise mit dem privaten PKW

Sofern der ÖPNV nicht zumutbar ist und ein Schüler-Spezialverkehr nicht in Frage kommt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung. Wenn die Möglichkeit besteht, Ihr Kind mit einem geeigneten eigenen PKW zur Schule zu bringen, zahlt der LVR Ihnen eine sogenannte Wegstreckenentschädigung – in seltenen Einzelfällen werden auch Taxikosten in tatsächlicher Höhe übernommen.

Die hintere Tür eines Fahrzeuges zur Beförderung von Menschen. An der Glasscheibe sind verschiede Aufkleber geklebt, darunter ein Zeichen für Menschen im Rollstuhl und ein TÜV-Prüfungssiegel.

Unser Träger LVR bietet den Familien verschiedene Möglichkeiten, sie bei der Beförderung ihrer beeinträchtigten Kinder zur Schule zu unterstützen

Anträge zur Schülerbeförderung

Im Schulsekretariat können Sie sich beraten lassen, welche Beförderungsart für Ihr Kind in Frage kommt. Die Anträge zur Teilnahme am Schüler-Spezialverkehr, für ein Schülerticket oder die Erstattung der Fahrtkosten können Sie ganz einfach online ausfüllen:

Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – ÖPNV

Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – Privat PKW

Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – Schülerspezialverkehr (SSV)

Bitte stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig vor Schulbeginn, damit der LVR ihn rechtzeitig bearbeiten kann. Der Antrag muss in der Regel nur einmalig gestellt werden und verlängert sich im darauffolgenden Schuljahr automatisch, sofern sich keine relevanten Rahmenbedingungen ändern (zum Beispiel Wechsel vom Schüler-Spezialverkehr zum ÖPNV).

Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigen, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat .

Schüler*innen-Spezialverkehr

Rollstühle können befördert werden. Sie müssen allerdings mit einem speziellen Adapter ausgestattet sein

Pflichten für Sie als Eltern im Rahmen des Schüler-Spezialverkehrs

Damit alle Schüler*innen sicher und zuverlässig zur Schule befördert werden können, ist die Mitarbeit von Ihnen als Eltern gefragt.

Häufige Fragen zum Schüler-Spezialverkehr

So erreichen Sie uns

Das Schulsekretariat ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Anliegen rund um das Thema Schüler-Spezialverkehr:

  • bei allgemeinen Fragen

  • bei der Antragstellung

  • bei Informationen zu benötigten Hilfsmitteln und möglichen Besonderheiten Ihres Kindes

  • bei Krankmeldung Ihres Kindes

  • bei Beschwerden über den Fahrdienst

Sollte es in Einzelfällen noch Klärungsbedarf geben, können Sie sich in Absprache mit dem Schulsekretariat an das Team der Schülerbeförderung beim LVR wenden.

Weitere Informationen rund um den Schüler-Spezialverkehr finden Sie auch auf der Internetseite des LVR .