Schülerbeförderung
Viele Schüler*innen haben einen weiten Weg zu unserer Schule oder können ihn aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht allein bewältigen. Unser Schulträger LVR kümmert sich daher um die Schülerbeförderung.
Viele Schüler*innen haben einen weiten Weg zu unserer Schule oder können ihn aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht allein bewältigen. Unser Schulträger LVR kümmert sich daher um die Schülerbeförderung.
Der Schulweg bedeutet für Schüler*innen von Förderschulen aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder der Entfernung zum Wohnort teilweise eine Herausforderung. Damit Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung dennoch am Schulleben teilnehmen können, unterstützt unser Schulträger Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei der Schülerbeförderung.
Als Schulträger ist der Landschaftsverband Rheinland für die Übernahme von Fahrtkosten für die Schüler*innen der LVR-Förderschulen zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW.
Grundsätzlich sollten die Schüler*innen – wenn sie dazu in der Lage sind – den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, um in die Schule zu kommen. Dies trägt vor allem zur Selbstständigkeit der Schüler*innen bei und bereitet auf den späteren Alltag vor.
Über den LVR können Sie für Ihr Kind ein Schülerticket für den ÖPNV beantragen . Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Kind nicht bereits eine Freifahrtberechtigung durch seinen Schwerbehindertenausweis hat.
Für Schüler*innen, die den Weg zur LVR-Förderschule nicht eigenständig bewältigen können, können Sie die Teilnahme am Schüler-Spezialverkehr beantragen . Hinter diesem komplizierten Wort steckt ein Angebot des Schulträgers LVR: Schüler*innen werden in Kleingruppen von spezialisierten Fahrdiensten zur Schule gebracht und am Ende des Schultages wieder nach Hause gefahren.
Der Schüler-Spezialverkehr ist eine freiwillige Leistung des LVR. Das Land NRW sieht keine Beförderungspflicht vor, sondern nur, dass die Fahrkosten, die auf dem Schulweg entstehen, erstattet werden.
Sofern der ÖPNV nicht zumutbar ist und ein Schüler-Spezialverkehr nicht in Frage kommt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung. Wenn die Möglichkeit besteht, Ihr Kind mit einem geeigneten eigenen PKW zur Schule zu bringen, zahlt der LVR Ihnen eine sogenannte Wegstreckenentschädigung – in seltenen Einzelfällen werden auch Taxikosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
Unser Träger LVR bietet den Familien verschiedene Möglichkeiten, sie bei der Beförderung ihrer beeinträchtigten Kinder zur Schule zu unterstützen
Im Schulsekretariat können Sie sich beraten lassen, welche Beförderungsart für Ihr Kind in Frage kommt. Die Anträge zur Teilnahme am Schüler-Spezialverkehr, für ein Schülerticket oder die Erstattung der Fahrtkosten können Sie ganz einfach online ausfüllen:
Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – ÖPNV
Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – Privat PKW
Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – Schülerspezialverkehr (SSV)
Bitte stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig vor Schulbeginn, damit der LVR ihn rechtzeitig bearbeiten kann. Der Antrag muss in der Regel nur einmalig gestellt werden und verlängert sich im darauffolgenden Schuljahr automatisch, sofern sich keine relevanten Rahmenbedingungen ändern (zum Beispiel Wechsel vom Schüler-Spezialverkehr zum ÖPNV).
Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigen, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat .
Rollstühle können befördert werden. Sie müssen allerdings mit einem speziellen Adapter ausgestattet sein
Damit alle Schüler*innen sicher und zuverlässig zur Schule befördert werden können, ist die Mitarbeit von Ihnen als Eltern gefragt.
Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich an die Haustür oder an die vereinbarte Haltestelle. Das Beförderungsunternehmen muss seinen Fahrplan einhalten und darf nach 3 Minuten Wartezeit seine Route fortsetzen.
In diesem Fall sind Sie als Eltern dafür verantwortlich, Ihr Kind selbst und auf eigene Kosten zur Schule zu bringen. Die Einhaltung der Schulpflicht obliegt zu jeder Zeit Ihnen als Eltern.
Bitte informieren Sie das Busunternehmen und das Schulsekretariat möglichst frühzeitig darüber, falls Ihr Kind aus Krankheitsgründen oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht zur Schule gefahren werden soll. Das gleiche gilt, sobald der Fahrdienst Ihr Kind wieder abholen soll. Bei Abwesenheiten, die schon im Voraus feststehen – etwa bei Klassenfahrten – informieren Sie das Busunternehmen und das Schulsekretariat bitte mindestens fünf Werktage im Voraus per E-Mail.
Bitte stellen Sie alle Hilfsmittel bereit, die Ihr Kind während der Fahrt benötigt, zum Beispiel einen Rollstuhl oder eine spezielle Sitzschale.
Achten Sie darauf, dass ein Rollstuhl für die Beförderung der höchsten Sicherheitsstufe entsprechen sollte (DIN 75 078-2 oder DIN EN 12183/12184). Der LVR empfiehlt einen Rollstuhl mit Kraftknotenadapter. Dieser kann in vielen Fällen auch nachgerüstet werden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung zum Schüler-Spezialverkehr alle benötigten Hilfsmittel an.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Adresse oder Kontaktdaten unverzüglich dem Schulsekretariat und dem Beförderungsunternehmen mit.
Bitte informieren Sie das Fahrpersonal über mögliche Besonderheiten Ihres Kindes, zum Beispiel wie es am besten aus dem Rollstuhl umgesetzt werden kann, ob es Medikamente bei sich führt oder ob es sich lautsprachlich verständigen kann.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn es einmal zu Verzögerungen kommt. Der Schüler-Spezialverkehr ist ein Angebot, das auf die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Kinder abgestimmt wird. Dies bringt viele organisatorische Herausforderungen mit sich.
Die Schüler*innen werden in PKW, Vans, Kleinbussen und Rollstuhlspezialfahrzeugen in die Schule gebracht.
Ja, das Fahrpersonal hilft Ihrem Kind beim Ein- und Aussteigen.
Das Personal holt Ihr Kind aber nicht in der Wohnung ab. Sie als Eltern sorgen dafür, dass es pünktlich zur vereinbarten Zeit an der Haustür oder der vereinbarten Haltestelle bereit steht
Ja, Kinder im Rollstuhl werden in Fahrzeugen mit einer Auffahrrampe oder Hebebühne befördert. Sie als Eltern stellen einen geeigneten Rollstuhl für die Beförderung bereit. Dieser soll der höchsten Sicherheitsstufe entsprechen (DIN 75 078-2 oder DIN EN 12183/12184).
Der LVR empfiehlt einen Rollstuhl mit Kraftknotenadapter. Dieser kann in vielen Fällen auch nachgerüstet werden. Unabhängig vom "Kraftknoten" wird der Rollstuhl am Fahrzeugboden mittels Abspanngurten befestigt und Ihr Kind zusätzlich durch ein gesondertes Personenrückhaltesystem gesichert.
Herkömmliche Kindersitze werden vom Beförderungsunternehmen gestellt. Sollte Ihr Kind einen "Spezialsitz" (zum Beispiel eine orthopädische Sitzschale) benötigen, müssen Sie diesen für die Beförderung zur Verfügung stellen.
Laut Gesetz besteht Kindersitzpflicht für Kinder bis zu zwölf Jahren oder 150 cm Körpergröße. Geben Sie bei der Anmeldung bitte an, ob Ihr Kind einen speziellen oder herkömmlichen Kindersitz benötigt.
Das Beförderungspersonal darf Ihrem Kind keine Medikamente verabreichen!
Falls Ihr Kind auch während der Fahrt zwingend medizinisch betreut oder mit Medikamenten versorgt werden muss, kümmern Sie sich bitte als Eltern um eine individuelle Begleitperson. Wenden Sie sich in dem Fall an das Schulsekretariat, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Im Notfall (zum Beispiel bei einem Krampfanfall) ist das Fahrpersonal zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet. Es gibt unverzüglich einen Notruf ab.
Nein, dies ist nicht möglich. Ihr Kind wird ausschließlich zu seiner Meldeadresse oder einer vereinbarten Haltstelle gebracht. Großeltern, Sportvereine oder sonstige Orte werden nicht angefahren.
Das hängt von der Entfernung zu Ihrem Wohnort sowie von der Route des Fahrdienstes ab. Auf dem Weg zur Schule werden mehrere Kinder eingesammelt.
Die Beförderungszeit der Schüler*innen soll in der Regel kürzer als 1,5 Stunden pro Weg sein. In Ausnahmefällen kann diese Grenze überschritten werden.
Bei Vorschul- und Kindergartenkindern wird besonders darauf geachtet, dass die Fahrtzeiten möglichst kurz sind.
Die genauen Zeiten für die Abholung und Ankunft zu Hause sind bei jedem Kind individuell. Das Beförderungsunternehmen informiert Sie rechtzeitig über die Abfahrts- und Ankunftszeiten.
Ziel ist es, dass Ihr Kind bei der Beförderung eine möglichst große Kontinuität erfährt. Dennoch kann es aus organisatorischen Gründen zu Änderungen im Fahrdienst kommen. Diese Gründe können zum Beispiel Umzüge, Neuaufnahmen, Abmeldungen oder eine Änderung des Beförderungsbedarfs (z. B. Rollstuhl- statt Sitzplatzbeförderung) sein. Hierdurch können sich die Abhol- und Rückbring-Zeiten, das Fahrzeug, die Linie oder das Beförderungspersonal ändern.
Wir bitten daher um Verständnis, dass individuelle Wünsche bezüglich Abhol- und Rückbring-Zeiten und des Fahrpersonals nicht möglich sind.
Alle eingesetzten Fahrzeuge können Sie an einer Liniennummer in der Frontscheibe erkennen. Kleinbusse und Rollstuhlbusse werden zusätzlich als Schulbus kenntlich gemacht.
Das Schulsekretariat ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Anliegen rund um das Thema Schüler-Spezialverkehr:
bei allgemeinen Fragen
bei der Antragstellung
bei Informationen zu benötigten Hilfsmitteln und möglichen Besonderheiten Ihres Kindes
bei Krankmeldung Ihres Kindes
bei Beschwerden über den Fahrdienst
Sollte es in Einzelfällen noch Klärungsbedarf geben, können Sie sich in Absprache mit dem Schulsekretariat an das Team der Schülerbeförderung beim LVR wenden.
Weitere Informationen rund um den Schüler-Spezialverkehr finden Sie auch auf der Internetseite des LVR .