Die LVR-Louis-Braille-Schule wurde im Schuljahr 2005/2006 durch die Schulaufsicht zu einer begünstigten Schule mit dem Recht auf Anforderung von Quelldateien bei den Schulbuchverlagen benannt. Damit ist unsere Schule Schnittstelle bei der Versorgung von Schüler*innen mit Blindheit oder Sehbeeinträchtigung an LVR-Förderschulen im Rheinland mit Unterrichtsmaterial geworden.
Digitale Schulbücher
Das Land Nordrhein-Westfalen ist im Mai 2004 dem Vertrag des Landes Hessen mit dem Verband der Schulbuchverlage e. V. Frankfurt am Main beigetreten. Dieser Vertrag ermöglicht es den Förderschulen des Förderschwerpunktes Sehen, Unterrichtswerke im E-Buch-Standard bzw. in der Brailleschrift auf der Basis von sogenannten Quelldateien bei den entsprechenden Medienzentren anzufordern. Zudem können über die Zentralstelle in Friedberg PDF-Dateien von Schulbüchern angefordert werden.
Sowohl die Versorgung und Bereitstellung von übertragenen Schulbüchern im sogenannten E-Buch-Standard für Schüler*innen mit Blindheit als auch die Bereitstellung und Verteilung von PDF-Schulbuch-Dateien für Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung umfasst folgende Arbeitsschritte durch das Medienzentrum:
Erfassen der Anfrage einer LVR-Schule für eine digitale Schulbuchdatei
Anforderung bei der Zentralstelle in Friedberg
Signieren der Datei und Weiterleitung an die LVR-Schule
Eintragen von erstellten E-Buch-Dateien und anderen Übertragungen auf dem Hessischen Bildungsserver