Verhaltenskodex
Alle diese Maßnahmen dienen der Prävention. Grenzüberschreitendem Verhalten und Kindeswohlgefährdung soll an der LVR-Louis-Braille-Schule kein Raum gewährt werden.
STOP heißt STOP! NEIN heißt NEIN! Nur ein JA heißt JA!
Nähe und Distanz
Eine wichtige Grundlage für die Förderung und das Zusammenleben in der Schule ist die Beziehungsebene zwischen Mitarbeitenden und Schüler*innen (pädagogischer/ therapeutischer Art). Die körperliche Nähe zwischen Mitarbeitenden und Schüler*innen muss pädagogisch oder medizinisch-pflegerisch-therapeutisch begründet und transparent sein. Absolut jede Handlung muss angekündigt, verbal begleitet und im Einvernehmen mit dem*der Schüler*in ausgeübt werden.
Körperliche Nähe von Mitarbeitenden zu Schüler*innen
Die Mitarbeitenden sowie das Beförderungspersonal suchen nur aus pädagogischen, pflegerischen oder therapeutischen Gründen aktiv die körperliche Nähe zu Schüler*innen. Es soll z.B. kein Umarmen, Küsschen, ... geben.
Körperliche Nähe von Schüler*innen zu Mitarbeitenden
Von Schüler*innen gesuchte körperliche Nähe soll entsprechend des Alters, Entwicklungsstandes und der Situation aufgefangen, im Laufe der Schulzeit reduziert und in eine angemessene Kontaktaufnahme gelenkt werden. Spätestens ab der Mittelstufe/Sekundarstufe I sitzen Schüler*innen zum Beispiel nicht mehr auf dem Schoß von Mitarbeitenden.
(Scham-)Grenzen und Respekt
Die Mitarbeitenden achten die Intimsphäre und die Privatsphäre der Schüler*innen und gehen respektvoll mit ihnen um.
Mutproben/Rituale
Mutproben und Rituale, die Schüler*innen Angst machen oder bloßstellen, sind grundsätzlich untersagt und müssen von Mitarbeitenden aktiv unterbunden werden. Auch ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche nicht in Angst und Schrecken versetzt werden.
Nacktheit
Mitarbeitende zeigen sich nicht nackt, nicht einmal leicht bekleidet den Schüler*innen und ziehen sich getrennt um.
Ausnahmen (z.B. Hilfestellung beim Umziehen oder notwenige Aufsicht) werden mit dem jeweiligen Team festgelegt und mit den Schüler*innen besprochen. Nach Möglichkeit soll eine gleichgeschlechtliche Begleitung gewährleistet werden.
Intimleben
Mitarbeitende führen mit oder im Beisein von Schüler*innen keine Gespräche über ihr eigenes Intimleben.
Kosenamen
Mitarbeitende verwenden keine Kosenamen („Mäuschen") oder Verniedlichungen für Schüler*innen.
Pflegerische Versorgung
Die Pflege von Schüler*innen organisieren die Pflegefachkräfte. Sie findet - wenn eben möglich - „geschlechtsgleich“ statt.
Sind bei Ausflügen oder Klassenfahrten pflegerische Tätigkeiten zu erwarten, soll - wenn eben möglich - für Schülerinnen eine weibliche Begleitung und für Schüler eine männliche Begleitung dabei sein (nähere Empfehlungen hierzu im Pflegekonzept).
Fotos und Videos
Mitarbeitende dürfen nur mit Zustimmung und für schulische Zwecke Fotos oder Videos von Schüler*innen machen. In Toiletten, Umkleide- und Pflegeräumen ist Fotografieren und Filmen grundsätzlich untersagt.
Angemessene Kleidung
Alle Mitarbeitende tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.
Kontaktaufnahme in sozialen Medien
Die Mitarbeitenden dürfen keinen Kontakt über soziale Medien, wie Snapchat, WhatsApp, Facebook, Instagram, TikTok oder ähnliches, mit aktuellen Schüler*innen haben.
Geschenke
Private Geschenke von Mitarbeitenden und dem Beförderungspersonal an Schüler*innen sind nicht zulässig. Geschenke aus pädagogisch sinnvollen Anlässen (zum Beispiel Siegerehrung, Geburtstag) werden im Klassenteam abgesprochen.
Pausensituation
In Pausensituationen sollen alle Mitarbeitende mitbeobachten. Vor allem schwer einzusehende Bereiche, wie der Hügel auf dem Spielplatz, sollen hier regelmäßig von mitarbeitenden Personen kontrolliert werden. Alle Beobachtungen in Bezug auf (sexuell) übergriffiges Verhalten müssen unverzüglich gemeldet und mit/in den Klassenteams besprochen werden.