KzT (Konzept zur Teilhabe)
Für Schüler*innen, die nur einen sehr geringen und punktuellen Unterstützungsbedarf bezüglich des Sehens haben und somit die Notwendigkeit eines AO-SFs nicht gegeben ist, bieten wir das Konzept zur Teilhabe (KzT) an.
Bei Beratungsbedarf können sich die Schüler*innen, die Eltern oder die Lehrkräfte der Allgemeinbildenden Schulen/Berufskollegs an die LVR-Louis-Braille-Schule wenden. Auch ein Besuch der GL-Lehrkräfte im Elternhaus oder an der Schule ist im Einzelfall möglich.