Aufnahmekriterien
Die Schüler*innen benötigen die Feststellung des vorrangigen Förderbedarfs Sehen und damit eine Zuweisung zur LVR-Louis-Braille-Schule. Betreut werden Schüler*innen ab sechs Jahren bis spätestens mit der Erfüllung der Schulpflicht. Die Grundlage hierfür geben die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches für Sozialhilfe (SGB XII) und zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
Hauptkriterium ist eine bestimmte Entfernung bzw. Dauer der Beförderungszeit zum Schul- und Wohnort. In Einzelfällen können auch familiäre Gegebenheiten oder aus der Beeinträchtigung des Kindes resultierende Voraussetzungen die Internatsaufnahme begründen.
Der Landschaftsverband Rheinland mit Sitz in Köln organisiert und koordiniert als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Kostenübernahme der Internatsbetreuung. Hier ist auch die Fachaufsicht/Heimaufsicht über die Einrichtung angesiedelt (Landesjugendamt beim LVR). Der Antrag für die Internatsunterbringung ist an den überörtliche Sozialhilfeträger zu stellen. Für Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.