Gemeinsames Lernen

Kinder und Jugendliche, die mit ihrer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit eine wohnortnahe allgemeinbildende Schule oder ein Berufskolleg besuchen möchten, werden regelmäßig von unseren Lehrkräften besucht. So erhalten sie im Rahmen des "Gemeinsamen Lernens" die Unterstützung, die sie benötigen.

Ein Klassenzimmer mit Holzschreibtischen und vielen Schulkindern mit und ohne Sehbeeinträchtigung, die alleine oder in Gruppen an ihren Schulaufgaben arbeiten.

Gemeinsames Lernen mit dem Förderschwerpunkt Sehen

Als Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Ihr Kind an einer allgemeinbildenden Schule/Berufskolleg in der Nähe Ihres Wohnortes, oder an einer Förderschule wie die LVR-Louis-Braille-Schule unterrichtet wird.

Nimmt Ihr Kind am Gemeinsamen Lernen (GL) teil – also besucht es eine allgemeinbildende Schule/ ein Berufskolleg – so hat es natürlich dennoch ganz spezifische Bedürfnisse in Hinblick auf seine Beeinträchtigung. Um diesen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden und somit die Inklusion zu fördern, besuchen Sonderpädagog*innen unserer Schule die Kinder und Jugendlichen regelmäßig an der allgemeinbildenden Schule/Berufskolleg. Als Expert*innen für den Förderschwerpunkt Sehen können sie die Schüler*innen ganz individuell fördern und unterstützen.

Wie sieht die Unterstützung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens aus?

Sonderpädagog*innen der LVR-Louis-Braille-Schule besuchen in der Regel einmal in der Woche Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen/Berufskollegs. Dann unterrichten sie die Kinder und Jugendlichen in den sogenannten "Grundlegenden Kompetenzen". Dahinter versteckt sich eine Art spezifisches Curriculum für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Inhalte sind zum Beispiel:

  • Förderung der visuellen und taktilen Wahrnehmung

  • Umgang mit Hilfsmitteln (z.B. Bildschirmlesegerät oder Braillezeile) und Computerprogrammen

  • Brailleschrift (Blindenschrift)

  • Lebenspraktische Fertigkeiten

  • Orientierung und Mobilität

Außerdem stehen unsere Sonderpädagog*innen den Kindern und Jugendlichen bei ganz praktischen Dingen im Schulalltag zur Seite.

  • Sie unterstützen bei der Auswahl und Anschaffung von Hilfsmitteln.

  • Sie organisieren spezifische Unterrichtsmaterialien.

  • Sie gestalten den Arbeitsplatz.

  • Sie bringen visuell geeignete oder taktile Lehrmittel mit.

  • ...


Auch bei persönlichen, sozialen oder psychischen Problemen sind unsere Sonderpädagog*innen vertrauensvolle Ansprechpartner*innen für die Kinder und Jugendlichen.

Die Hände einer Schülerin, die an ihrem Laptoparbeitsplatz mit Braillezeile sitzt und auf dem danebenliegenden Koordinatensteckbrett einen Graphen abtastet.
Unsere Sonderpädagog*innen unterstützen Unterrichtsinhalte durch spezifische Lehrmittel

Beratung von Eltern, Lehrkräften und Schulbegleitungen im Gemeinsamen Lernen

Nicht nur die Unterstützung von Schüler*innen ist Teil des Gemeinsamen Lernens. Auch Eltern, Lehrkräfte und Schulbegleitungen werden von unseren Sonderpädagog*innen beraten. Denn damit Inklusion gelingen kann, ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen im Umfeld der Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit unterstützt werden.

Dabei geht es um ganz praktische Fragen, die den Schulalltag der Kinder und Jugendlichen maßgeblich beeinflussen:

Wir beraten Eltern z.B. bei folgenden Fragen:

  • Wie wähle ich die geeigneten Hilfsmittel für mein Kind aus und wie beantrage ich sie?

  • Was muss ich beim Übergang in eine neue Schule beachten?

  • Wie kann ich mich mit anderen Eltern von Kindern mit Blindheit oder Sehbeeinträchtigung austauschen?

Wir beraten Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen/Berufskollegs z.B. bei folgenden Fragen:

  • Wie kann ich den Unterricht so gestalten, dass mein*e Schüler*in mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit daran teilnehmen kann?

  • Wie muss der Arbeitsplatz gestaltet sein?

  • Wie erstelle ich ein Ordnungssystem, in dem sich mein*e Schüler*in zurechtfindet?

  • Welcher Nachteilsausgleich ist geeignet?

  • Wie kann ich meine*n Schüler*in mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit in Fächern wie Kunst oder Sport beurteilen?

Wir unterstützen und beraten Schulbegleitungen z.B. bei folgenden Fragen:

  • Wie kann ich Arbeitsblätter oder Abbildungen in eine gut lesbare oder tastbare Form bringen, beispielsweise durch Kontraste, Größe, Zeichenfolie oder Thermokopien?

  • Wie erstelle ich Arbeitsblätter in Brailleschrift mit dem Brailledrucker?

  • Wie formatiere ich Computer-Dateien, damit diese gut lesbar und navigierbar sind?

  • Wie unterstütze ich die Schüler*innen dabei, sich in der Schule zu orientieren?

Welche Voraussetzungen gibt es für die Unterstützung im Gemeinsamen Lernen?

Die Sonderpädagog*innen der LVR-Louis-Braille-Schule unterstützen Kinder und Jugendliche mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, die an Schulen im Schulzuständigkeitsbereich der LVR-Louis-Braille-Schule unterrichtet werden. Dies gilt sowohl für alle allgemeinbildenden Schulen, also für Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule, als auch für Berufskollegs.

Wenn Sie als Eltern oder Sie als Lehrkräfte feststellen, dass ein*e Schüler*in Schwierigkeiten bezüglich des Sehens hat, können Sie Kontakt zur LVR-Louis-Braille-Schule aufnehmen. Wir besprechen dann die aktuelle Situation im Schulalltag und überlegen erste gemeinsame Lösungen.

Regelmäßige Unterstützung durch unsere Sonderpädagog*innen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bekommen im weiteren Verlauf die Schüler*innen, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sehen festgestellt wird. Dies geschieht im Rahmen eines sogenannten AO-SF-Verfahrens. Die Abkürzung AO-SF steht für Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung.

Bei geringem Unterstützungsbedarf

Für Schüler*innen, die nur einen sehr geringen und punktuellen Unterstützungsbedarf bezüglich des Sehens haben, bieten wir das Konzept zur Teilhabe (KzT) an.

In diesem Rahmen können sich Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte bei Beratungsbedarf an die Expert*innen in unserer Schule wenden. Auch Besuche zu Hause oder an der Schule sind im Einzelfall möglich.

Kursangebote im Rahmen des Gemeinsamen Lernens

Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bieten wir an unserer Schule regelmäßig spezielle Kurse an, die sich an die Schüler*innen, ihre Eltern sowie die Schulbegleitungen richten.

  • Kurse für Schüler*innen, um in Ruhe Hilfsmittel, Lehrmittel (Messhilfen, Modelle, Karten) und Sportangebote zu testen (z.B. Torball, Showdown, Trampolin) und sich austauschen zu können.

  • Kurse für Eltern zur Selbsterfahrung, zum Kennenlernen von Hilfsmitteln und zum Austausch.

  • Kurse für Schulbegleitungen zur Einarbeitung in ihre Aufgaben, zum Austausch und zur Selbsterfahrung.

Zwei Schüler*innen ertasten eine ausgestopfte Eule
Auch Schüler*innen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens können unsere Kurse besuchen und die Hilfsmittel und Medien an unserer Schule wie zum Beispiel unsere Tier-Präparate kennenlernen

Bei diesen Kursen können die Teilnehmer*innen die vorhandene Ausstattung an der LVR-Louis-Braille-Schule nutzen:


Alle Schüler*innen des Gemeinsamen Lernens können auch an allen weiteren Kursen der LVR-Louis-Braille-Schule teilnehmen.

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